Die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) hat die Frist für den frühesten Versand von eAU-Anfragen angepasst. Ab sofort darf eine von Ihnen erfasste eAU-Anfrage in Q1 bereits am Folgetag des ersten Krankheitstags automatisch versendet werden.
Bislang war der Versand erst ab dem dritten Krankheitstag möglich. Mit dieser Änderung reagiert die ITSG auf den Wunsch vieler Unternehmen und Softwareanbieter nach einer schnelleren, effizienteren Abwicklung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU).
Für Q1-Anwender bedeutet das: Krankmeldungen können nun deutlich zeitnäher geprüft und verarbeitet werden – ein Plus an Aktualität und Prozesssicherheit im Personalwesen.
Wie Sie die neue Frist ganz einfach in den Q1-Stammdaten hinterlegen, zeigt Ihnen unser Support-Team gern.
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