Mit Q1 rufen Sie jetzt auch die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) bei den Krankenkassen ab. Die hierfür notwendige Zertifizierung hat Q1 erfolgreich absolviert.

Detailansicht: Anschreiben und Protokoll der Zertifizierung durch die ITSG Detailansicht: Zertifikat der ITSG

Die neue Q1-Version 2v wurde von der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) im Rahmen eines umfangreichen Prozesses inkl. System-, Anwender- und Praxistest geprüft erfolgreich zertifiziert.

Die Zertifizierer lobten den für die Anwender komfortablen und transparenten Prozess des Abrufs und die ebenso transparente Darstellung der gesamten Kommunikation mit den Krankenkassen.

Damit ist der Arbeitgeber nun in der Lage, über Q1 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seiner gesetzlich Versicherten elektronisch von den Krankenkassen abzurufen (eAU).

Über Q1 lässt sich (für berechtigte Personen) einsehen, ob eine AU vorliegt, welchen Zeitraum die AU umfasst, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt, und sogar, welche Ansprechpartner*innen bei den Krankenkassen für Rücksprachen zur Verfügung stehen.

Automatisch werden AU-Zeiträume in die kalendarischen Darstellungen der Q1 Zeitwirtschaft und Dienstplanung übernommen und transparent dargestellt.

Wenn der erkrankte Mitarbeiter sich telefonisch oder auch digital über den Q1-Workflow bei seinem Arbeitgeber krankmeldet, kann der Krankheitszeitraum vorerfasst und im Anschluss direkt der eAU-Abruf veranlasst werden.

Ein detailliertes Protokoll schafft in allen eAU-Abrufen vollständige Transparenz hinsichtlich Status und Inhalt der Anfrage wie auch der Rückmeldungen durch die Krankenkasse.

Diese und weitere Neuerungen finden Sie in den Release Notes, die Sie im Download-Bereich herunterladen können.